Die finanzielle Belastung mildern, geht das?

Die finanzielle Belastung durch die Kosten einer Bestattung trifft Angehörige oft unerwartet.
Wir möchten im Rahmen unserer Möglichkeiten dazu beitragen, in einer ohnehin schwierigen Situation, diese Belastung zu mildern.

Wir vereinbaren deshalb gerne mit Ihnen einen Aufschub der an uns zu leistenden Zahlungen:

Für einen kurzfristigen Zahlungsaufschub (bis zu 3 Monaten) entstehen Ihnen bei uns deshalb keinerlei zusätzliche Kosten. Wir verlangen hierfür weder eine Zinszahlung noch sonst irgendwelche Bearbeitungsgebühren.

Sofern Sie eine Ratenzahlung wünschen, überlegen wir mit Ihnen gemeinsam, in welcher Höhe und über welche Dauer diese vereinbart werden sollte, ohne dass Sie sich „den Gürtel zu eng schnallen müssen“.

Wussten Sie schon?

Wenn Sie über keinerlei Mittel verfügen, für die Bestattung eines Angehörigen aufzukommen, jedoch aufgrund gesetzlicher Regelungen hierzu verpflichtet sind, können Sie einen Antrag auf „Übernahme der Bestattungskosten“ beim zuständigen Amt stellen. Hierfür ist es nicht erforderlich, dass Sie selber bspw. Sozialhilfe oder vergleichbare Leistungen beziehen.

Wir beraten Sie kostenlos auch hierzu und zeigen Ihnen auf, welche Wege Sie beschreiten können und wer Ihre behördlichen Ansprechpartner sind.

Dass alle Informationen, die wir von Ihnen erhalten, vertraulich behandelt werden, ist dabei selbstverständlich.