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Friedhöfe

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Friedhöfe

Bestattungen erfolgen grundsätzlich auf Friedhöfen. In Deutschland herrscht obendrein ein sogenannter „Friedhofszwang“, was dazu führt, das außerhalb von Friedhöfen nicht oder nur sehr eingeschränkt beigesetzt werden darf und das man beispielsweise eine Urne nicht „zuhause“ aufbewahren darf (Ausnahme derzeit: Bremen). Die Regelungen und Ausnahmen findet man in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer. Andere Länder haben liberalere Bestattungsgesetze. Über den „Umweg Ausland“ gelangt deshalb eine Urne leichter in die „private“ Obhut von Angehörigen. In den letzten Jahren nehmen alternative Bestattungsplätze auch außerhalb von Friedhöfen zu, beispielsweise in Bestattungswäldern oder Grabeskirchen.

Friedhöfe sind in unserer Region überwiegend kommunal, also in der Verantwortung der Stadt. Es gibt aber auch viele kirchliche Friedhöfe. Auf kommunalen Friedhöfen erfolgt die Beerdigung unabhängig von der Religionszugehörigkeit. Auf kirchlichen Friedhöfen gibt es unterschiedliche Regelungen dazu. Wenn eine Stadt aber keinen kommunalen Friedhof hat und es somit nur einen kirchlichen Friedhof gibt, erfolgt auch hier die Beerdigung immer unabhängig von der Religionszugehörigkeit.

Unter anderem in Abhängigkeit der Bodenbeschaffenheit werden sogenannte (Mindest-)Ruhezeiten für Särge und Urnen festgelegt. Sie bilden die Grundlage für die Mindestdauer eines Grabankaufes und beeinflussen damit auch die Gebühren.

Das Thema Gebühren für Gräber haben wir für Sie an anderer Stelle intensiv aufgearbeitet. Für Hennef gelten auf allen Friedhöfen die gleichen Gebühren.

Auf den nachfolgenden Seiten beschreiben wir deshalb nicht mehr die Gebühren von Grabstätten, sondern legen den Schwerpunkt auf einige nützliche Kommentare zu den Hennefer Friedhöfen (WEITER LESEN…)