Hygienische Versorgung von Verstorbenen

Die Versorgung eines Verstorbenen ist eine hoch intime Vertrauensangelegenheit. In der Regel werden hierzu keine Fragen gestellt. Aber eben diese Tabuisierung führt auch zur Unsicherheit. Was geschieht hier wirklich – oder überhaupt? Darf man Fragen stellen?

Ist der Zustand eines Verstorbenen unkritisch, stellt auch eine so genannte offene Aufbahrung keine Schwierigkeit dar.

Ist der Zustand des Verstorbenen, z.B. nach einer Operation, aber auch unter zunächst „normalen“ Umständen, die aber bspw. von Austritt von Körperflüssigkeiten begleitet werden, schwierig, ist die „Lösung“ des „Versorgungsproblems“ mitunter einfach: Der Sarg bleibt verschlossen. Eine Abschiednahme am offenen Sarg „geht nicht mehr“. Mit dem Argument „Man solle doch den Verstorbenen lieber so in Erinnerung behalten wie man ihn gekannt hat“ wird der Angehörige besänftigt.

Wir hören zunehmend von betroffenen Angehörigen, denen eine letzte Begegnung am geöffneten Sarg sehr wichtig gewesen wäre, dass Ihnen unter Angabe unterschiedlichster Gründe dieser Wunsch in der konkreten Situation versagt wurde. Auch Trauerbegleiter, die Spätfolgen von „verwehrten“ Abschiednahmen therapieren, berichten davon, dass die Bedeutung einer letzten Begegnung mit dem Verstorbenen und damit die bewusste Wahrnehmung des Todes enorm wichtig sein kann, um Trauer überhaupt erst zuzulassen und später zu bewältigen.

Sicher – es gibt Situationen, z.B. nach sehr schweren Verletzungen im Gesichtsbereich oder in Verbindung mit Ansteckungsrisiken, die die Empfehlung den Sarg verschlossen zu lassen rechtfertigen. Bei Ansteckungsrisiken ist dies allerdings auf der „Todesbescheinigung“ vermerkt, also nachvollziehbar. Solche Sachverhalte beschreiben aber die Ausnahme.

In allen anderen Fällen ist der Wille des Angehörigen zu respektieren und der Sarg auf verlangen zu öffnen, sofern keine gesetzliche oder ordnungsbehördliche Regelung dagegen spricht.

Wir können nicht beurteilen, was in anderen Häusern geschieht oder eben nicht geschieht. Wir wissen aber, dass eine schöne Sargausstellung keine hygienischen Versorgungsräume ersetzt und eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband noch keine Ausbildung in diesem Bereich bedeutet. Die Tatsache, dass man etwas seit Generationen tut, macht es auch nicht zwangsläufig besser.

Keinesfalls wollen wir nicht ausgebildeten Kräften Kompetenzen absprechen, denn die Voraussetzung für eine gute Versorgung bildet wohl in erster Linie die Bereitschaft dazu und auch das nötige Einfühlungsvermögen. Was nutzt die beste Ausbildung, wenn man nicht bereit ist, diese auch anzuwenden? Auf der anderen Seite: Was nutzt alle Bereitschaft, wenn man nicht weiß, welche Möglichkeiten der Versorgung es aktuell gibt und wie man sie fachgerecht anwendet?

Unsere Empfehlung lautet deshalb:

Wenn Sie der Versorgung eines Verstorbenen Bedeutung beimessen, achten Sie bei der Auswahl eines für Sie geeigneten Bestattungshauses darauf, dass eine nachweisbare Qualifikation im Bereich der hygienischen Versorgung eines Verstorbenen vorliegt. So ist sichergestellt, dass auch in Situationen, die für nicht ausreichend ausgebildetes Personal eine Überforderung darstellen, eine gute Versorgung und damit eine würdige Verabschiedung erfolgen kann.

Scheuen Sie sich nicht zu erfragen, in welchen Räumlichkeiten, mit welchen Mitteln und auf Grundlage welcher Qualifikation eine Versorgung durchgeführt wird.

Eine entsprechende Befähigung wird fachlich vorgebildetem Personal im Zuge von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für speziell diesen Bereich zertifiziert und Ihnen auf Anfrage in im Bestattungshaus sicherlich gerne vorgelegt.